*Versicherungskosten und -abdeckung können sich ändern.
Details über die Selbstbeteiligung
SELBSTBETEILIGUNG UND HAFTUNG
- Mietdauer von min. 1 Tag
- Selbstbehalt N$40 000
- Mieter ist haftbar für alle Schäden bis zu und einschließlich N$ 40 000. Betrag wird auf Kreditkarte des Mieters bei Mietbeginn geblockt.
- INKL: Unfälle & Schäden höher als N$40 000.
- EXKL: Reifen, Glas, Felgen, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details.
- Mietdauer von min. 1 Tag
- Fahrer über 25 Jahre alt
- Selbstbehalt N$20 000
- Mieter ist haftbar für alle Schäden bis zu und einschließlich N$20 000. Betrag wird auf Kreditkarte des Mieters bei Mietstart geblockt.
- INKL: Unfälle & Schäden höher als N$20 000.
- EXKL: Reifen, Glas, Felgen, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details.
- Mietdauer von min. 1 Tag
- Fahrer über 25 Jahre alt
- Selbstbehalt N$5 000
- Mieter ist haftbar für alle Schäden bis zu und einschließlich N$5 000. Betrag wird auf Kreditkarte des Mieters bei Mietstart geblockt.
- INKL: Unfälle & Schäden höher als N$5000.
- EXKL: Reifen, Glas, Felgen, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details.
- Nicht erhältlich wenn Rückgabeort außerhalb Windhoeks oder Fahrt nach Botswana
- Mietdauer von min. 11 Tag
- Fahrer über 25 Jahre alt
- Selbstbehalt N$0
- INKL: Unfälle & Schäden, 2 Reifen, 1 Windschutzscheibe
- EXKL: Felgen, sonstige Fenster, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details
- Nicht erhältlich wenn Rückgabeort außerhalb Windhoeks oder Fahrt nach Botswana
- Mietdauer von min. 11 Tag
- In Kombination mit Standard/Halber Selbstbehalt
- INKL: 2 neue Reifen, 1 Windschutzscheibe
- EXKL: Felgen, sonstige Fenster, Fahrlässigkeit, siehe Details
Versicherungsdetails
Eingeschränkte Gebiete
Die Routen in einigen Gebieten befinden sich in besonders schwankendem und schwierigem Zustand und erfordern fortgeschrittene Offroad-Fahrkenntnisse; zudem sind etwaige Bergungen und Reparaturen dort deutlich anspruchsvoller durchzuführen. Die folgenden Regionen bergen ein erhöhtes Risiko für Fahrzeugschäden, und der Mieter übernimmt dieses Risiko mit Befahren dieser Gebiete komplett selbst, beziehungsweise darf einige dieser Gebiete GARNICHT mit unseren Mietautos befahren. Hier ein paar Beispiele (Details siehe Mietvertrag):
Standard Versicherung
Die Haftpflichtversicherung von Kalahari Car Hire beträgt 2,5 Millionen N$ pro Schadensfall.
Polizeibericht
Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, dies der örtlichen Polizei zu melden und eine Kopie der Fallnummer und des vollständigen Polizeiberichts zu erhalten. Wenn möglich, bitte ausreichend Fotos von dem Unfall, Unfallsort und/oder dem Schaden machen. Kann der Mieter keinen vollständigen Polizeibericht vorlegen, erlischt der Versicherungsschutz.
Fahrlässiges Fahren
Vollkasko-Versicherungsoptionen werden derzeit von Kalahari Car Hire nicht angeboten.Im Falle von Fahrlässigkeit und/oder Nichteinhaltung der Verkehrsvorschriften oder unserer Geschäftsbedingungen haftet der Mieter für den GESAMTEN Betrag für Reparatur und/oder Ersatz des Fahrzeugs sowie für alle damit verbundenen Kosten (z. B. Abschleppkosten) – unabhängig von der gewählten reduzierten Selbstbeteiligung oder dem für den jeweiligen Fahrzeugtyp festgelegten Gesamtbetrag der Selbstbeteiligung.
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich der Fahrer und/oder die Mitfahrer nicht an das Gesetz und die Verkehrsvorschriften oder an die Bedingungen des Mietvertrags halten. Beispiele für Fahrlässigkeit, bei denen der Mieter für alle anfallenden Kosten haftbar gemacht wird, sind unter anderem das Fahren…
– über der Geschwindigkeitsbegrenzung
– durch ein Stop oder rote Ampel
– unter Drogeneinfluss
– durch Wasser tiefer als 30cm
– durch Ebbegebiete oder Flussbetten
– durch/zwischen/über Dornbüsche
– querfeldein/abseits der Straße
– in Abend/Morgendämmerung, nachts auf nationalen Straßen
– Überschlagen des Wagens, ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs, eines Fußgängers oder Tieres
– etc.
Außerhalb Namibias
Welche Versicherungsabdeckung ihr im Ausland habt findet ihr hier >> INFOS FÜR DEN GRENZÜBERTRITT
Diebstahl
Persönliche Gegenstände des Mieters und/oder Passagiere sowie Campingausrüstung sind nicht gegen Diebstahl versichert.
Ein gestohlenes Fahrzeug ist versichert, wenn der Mieter verantwortungsbewusst gehandelt hat, z. B. wenn das Auto verschlossen war und der Mieter noch im Besitz der Autoschlüssel ist (Ausnahme: Autoentführung/“carjacking“).
Sollte ein Fahrzeug in den Nachbarländern gestohlen oder entwendet werden, haftet der Kunde für eine zusätzliche Selbstbeteiligung von N$ 3 000.
Alleinunfälle
Alleinunfälle sind Schäden, die entstanden sind, wo nur das Mietfahrzeug beteiligt war. Mit anderen Worten, wenn keine andere Partei wie ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier beteiligt waren. Zum Beispiel beim Überschlagen des Autos oder beim Auffahren auf ein stationäres Objekt wie ein Baum. Der Mieter haftet für den gesamten Schadensbetrag, sowie für alle damit verbundenen Kosten wie Bergungskosten oder sonstiges.
Bergungskosten
Abschleppkosten innerhalb Namibias werden übernommen, sofern das Gebiet durch einen normalen Abschleppdienst erreichbar ist.
Bergungskosten aufgrund von fahrlässiger Fahrweise, z. B. in Flussbetten, auf Dünen, am Strand, nach Überschlagen ohne Beteiligung Dritter usw. sind vom Mieter zu tragen.
Junge Fahrer
Sobald auch nur einer der Fahrer jünger als 25 Jahre alt ist, ist es nicht möglich den Selbstbehalt der Wagenmiete zu reduzieren. Bei Fahrern unter 25 Jahre trifft der Standard Selbstbehalt von N$ 40 000 auf den gesamten Mietvertrag zu.
Reifenreparaturen
Um unseren Mietern noch mehr Sicherheit, sowie den bestmöglichen Fahrtkomfort zu bieten, verwenden wir seit einiger Zeit keinerlei reparierte Reifen mehr. Schließlich sollst du dich auf dein Mietauto voll und ganz verlassen können und möglichst keine Panne haben.
Solltest du während deiner Miete eine Reifenpanne haben die reparierbar ist (z.B. Nagel reingefahren) und du es bevorzugen den Reifen erstmal zu flicken – z.B. um aus Eigeninteresse vorläufig wieder ein-zwei brauchbare Reservereifen zu haben für die unmittelbare Weiterfahrt – darfst du den Reifen natürlich gern aus Eigeninteresse und auf eigene Kosten reparieren (lassen). Nichtsdestotrotz muss dieser Reifenschaden, sowie alle Schäden, und die vorläufige Reparatur dessen an uns gemeldet werden. In Rücksprache mit dir werden wir dann sobald es geht den Reifen ersetzen (bspw. per Kurier zu dir schicken).
Spätestens bei Fahrzeugrückgabe wird der von dir vorläufig reparierte Reifen dann ersetzt und, abhängend von der von dir gewählten Versicherung und Anzahl der verbrauchten Reifen, die Kosten dafür anteilig berechnet- basierend auf der Reifenprofildicke die bei Wagenübergabe auf dem Mietvertrag notiert wurde. Etwaige Reparaturkosten für Reparaturen die du aus Eigeninteresse während der Fahrzeugmiete veranlasst und bezahlt hast, bekommst du nicht zurück erstattet. Dafür hast du bestimmt Verständnis, schließlich können wir den reparierten Reifen nicht weiterverwenden. Meld dich gern bei uns wenn du hierzu noch Fragen hast.
DETAILS FÜR DEN GRENZÜBERTRITT
Darf man auch nach Botswana fahren? Was kostet der Grenzübertritt? Hier erfährst du alles was du wissen solltest bevor du Namibia mit deinem Mietfahrzeug verlässt…
>> Hinweise für das Fahren über die Grenze

HINWEISE FÜR SELBSTFAHRER AUF NAMIBIAS STRASSEN
Der ungewohnte Linksverkehr, unberechenbare Schotterstraßen sowie halsbrecherische Verkehrsteilnehmer können eine besondere Herausforderung sein…
>> Tipps und Hinweise für sicheres Fahren in Namibia

