*Versicherungskosten und -abdeckung können sich ändern.
Details über die Selbstbeteiligung
SELBSTBETEILIGUNG UND HAFTUNG
- Mietdauer ≥ 1 Tag.
- Fahrer ≥ 18 Jahre alt.
- Selbstbehalt N$40 000 pro Fall.
- Mieter ist haftbar für alle Schäden bis zu und einschließlich N$ 40 000. Betrag wird auf Kreditkarte des Mieters bei Mietbeginn geblockt.
- INKL: Unfälle & Schäden höher als N$40 000.
- EXKL: Reifen, Glas, Felgen, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details.
- Mietdauer ≥ 1 Tag.
- Fahrer > 25 Jahre alt.
- Selbstbehalt N$20 000 pro Fall.
- Mieter ist haftbar für alle Schäden bis zu und einschließlich N$20 000. Betrag wird auf Kreditkarte des Mieters bei Mietstart geblockt.
- INKL: Unfälle & Schäden höher als N$20 000.
- EXKL: Reifen, Glas, Felgen, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details.
- Mietdauer ≥ 1 Tag.
- Fahrer > 25 Jahre alt.
- Selbstbehalt N$5 000 pro Fall.
- Mieter ist haftbar für alle Schäden bis zu und einschließlich N$5 000. Betrag wird auf Kreditkarte des Mieters bei Mietstart geblockt.
- INKL: Unfälle & Schäden höher als N$5000.
- EXKL: Reifen, Glas, Felgen, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details.
- Nicht erhältlich wenn Rückgabeort außerhalb Windhoeks oder Fahrt nach Botswana.
- Mietdauer ≥ 11 Tage.
- Fahrer > 25 Jahre alt.
- Selbstbehalt N$0
- INKL: Unfälle & Schäden, 2 Reifen, 1 Windschutzscheibe.
- EXKL: Felgen, sonstige Fenster, Fahrlässigkeit, ausgeschlossene Regionen, siehe Details.
- Nicht erhältlich wenn Rückgabeort außerhalb Windhoeks oder Fahrt nach Botswana.
- Mietdauer ≥ 11 Tage.
- In Kombination mit N$40 000, N$ 20 000 oder N$ 5 000 Selbstbehalt.
- INKL: 2 neue Reifen, 1 Windschutzscheibe
- EXKL: Reifenreparatur, Felgen, sonstige Fenster, Fahrlässigkeit, siehe Details
Versicherungsdetails
Standard Versicherung
Die Haftpflichtversicherung von Kalahari Car Hire beträgt 2,5 Millionen N$ pro Schadensfall.
Der Mieter stellt Kalahari Car Hire von jeglicher Haftung für Todesfälle oder Verletzungen des Mieters, der Fahrzeuginsassen und/oder Dritter frei.
Eingeschränkte Gebiete
Die Routen in einigen Gebieten befinden sich in besonders schwankendem und schwierigem Zustand und erfordern fortgeschrittene Offroad-Fahrkenntnisse; zudem sind etwaige Bergungen und Reparaturen dort deutlich anspruchsvoller durchzuführen. Die folgenden Regionen bergen ein erhöhtes Risiko für Fahrzeugschäden, und der Mieter übernimmt dieses Risiko mit Befahren dieser Gebiete komplett selbst, beziehungsweise dürfen einige dieser Gebiete GARNICHT mit unseren Mietautos befahren werden. Hier ein paar Beispiele (Details siehe Mietvertrag):
Außerhalb Namibias
Welche Versicherungsabdeckung ihr im Ausland habt findet ihr hier >> INFOS FÜR DEN GRENZÜBERTRITT
Polizeibericht
Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, dies der örtlichen Polizei zu melden und eine Kopie der Fallnummer und des vollständigen Polizeiberichts zu erhalten. Wenn möglich, bitte ausreichend Fotos von dem Unfall, Unfallsort und/oder dem Schaden machen. Kann der Mieter keinen vollständigen Polizeibericht vorlegen, erlischt der Versicherungsschutz.
Diebstahl
Persönliche Gegenstände des Mieters und/oder Passagiere sowie Campingausrüstung sind garnicht versichert – weder gegen Schäden, Verlust noch Diebstahl.
Ein gestohlenes Fahrzeug ist versichert, wenn der Mieter verantwortungsbewusst gehandelt hat, z. B. wenn das Auto verschlossen war und der Mieter noch im Besitz der Autoschlüssel ist (Ausnahme: Autoentführung/“carjacking“).
Sollte ein Fahrzeug in den Nachbarländern gestohlen oder entwendet werden, haftet der Kunde für eine zusätzliche Selbstbeteiligung von N$ 3 000.
Fahrlässiges Fahren
Vollkasko-Versicherungsoptionen werden derzeit von Kalahari Car Hire nicht angeboten.Im Falle von Fahrlässigkeit und/oder Nichteinhaltung der Verkehrsvorschriften oder unserer Geschäftsbedingungen haftet der Mieter für den GESAMTEN Betrag für Reparatur und/oder Ersatz des Fahrzeugs sowie für alle damit verbundenen Kosten (z. B. Abschleppkosten) – unabhängig von der gewählten reduzierten Selbstbeteiligung oder dem für den jeweiligen Fahrzeugtyp festgelegten Gesamtbetrag der Selbstbeteiligung.
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich der Fahrer und/oder die Mitfahrer nicht an das Gesetz und die Verkehrsvorschriften oder an die Bedingungen des Mietvertrags halten. Beispiele für Fahrlässigkeit, bei denen der Mieter für alle anfallenden Kosten haftbar ist, sind unter anderem das Fahren…
– über der Geschwindigkeitsbegrenzung
– durch ein Stop oder rote Ampel
– unter Drogeneinfluss
– durch Wasser tiefer als 30cm
– durch Ebbegebiete oder Flussbetten
– durch/zwischen/über Dornbüsche
– querfeldein/abseits der Straße
– in Abend/Morgendämmerung, nachts auf nationalen Straßen
– Überschlagen des Wagens, ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs, eines Fußgängers oder Tieres
– etc.
Reifenreparaturen
Wir verwenden keinerlei reparierte Reifen zu deiner Sicherheit und deinem Komfort – schließlich sollst du dich voll auf dein Mietfahrzeug verlassen können und Pannen möglichst vermeiden.
Solltest du während deiner Miete eine reparierbare Reifenpanne haben (z. B. durch einen Nagel), kannst du den Reifen vorübergehend auf eigene Kosten und in deinem Interesse reparieren lassen – etwa wenn man sich in abgelegenen Orten befindet und für die unmittelbare Weiterfahrt 1-2 funktionstüchtige Ersatzreifen benötigt. Dieser Schaden sowie die vorübergehende Reparatur müssen – wie jeder andere Schaden auch – bei uns gemeldet werden. Wir organisieren dann in Abstimmung mit dir so schnell wie möglich einen neuen Reifen (z. B. in der nächstgelegenen Ortschaft oder per Kurier).
Spätestens bei Fahrzeugrückgabe wird der vorübergehend reparierte Reifen ersetzt. Je nach gewählter Versicherung und Anzahl der beschädigten Reifen können hierfür Kosten anfallen. Diese werden anteilig anhand der bei Fahrzeugübernahme dokumentierten Profiltiefe berechnet. Bitte beachte, dass selbst veranlasste Reparaturkosten nicht erstattet werden können, da reparierte Reifen von uns nicht weiterverwendet werden.
Bei Fragen kannst du dich jederzeit gerne an uns wenden.
Alleinunfälle
Alleinunfälle sind Schäden, die entstanden sind, wo nur das Mietfahrzeug beteiligt war. Mit anderen Worten, wenn keine andere Partei wie ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier beteiligt waren. Zum Beispiel beim Überschlagen des Autos oder beim Auffahren auf ein stationäres Objekt wie ein Baum. Der Mieter haftet für den gesamten Schadensbetrag, sowie für alle damit verbundenen Kosten wie Bergungskosten oder sonstiges.
Bergungskosten
Abschleppkosten innerhalb Namibias werden übernommen, sofern das Gebiet durch einen normalen Abschleppdienst erreichbar ist.
Bergungskosten aufgrund von fahrlässiger Fahrweise, z. B. in Flussbetten, auf Dünen, am Strand, nach Überschlagen ohne Beteiligung Dritter usw. sind vom Mieter zu tragen.
Junge Fahrer
Sobald auch nur einer der Fahrer jünger als 25 Jahre alt ist, ist es nicht möglich den Selbstbehalt der Wagenmiete zu reduzieren. Bei Fahrern unter 25 Jahre trifft der Standard Selbstbehalt von N$ 40 000 auf den gesamten Mietvertrag zu.
DETAILS FÜR DEN GRENZÜBERTRITT
Darf man auch nach Botswana fahren? Was kostet der Grenzübertritt? Hier erfährst du alles was du wissen solltest bevor du Namibia mit deinem Mietfahrzeug verlässt…
>> Hinweise für das Fahren über die Grenze

HINWEISE FÜR SELBSTFAHRER AUF NAMIBIAS STRASSEN
Der ungewohnte Linksverkehr, unberechenbare Schotterstraßen sowie halsbrecherische Verkehrsteilnehmer können eine besondere Herausforderung sein…
>> Tipps und Hinweise für sicheres Fahren in Namibia

